Wenn Sie mich mit der Durchführung eines Vermittlungsverfahrens beauftragen, werde ich wie folgt vorgehen:
Zunächst ist es mir wichtig, die Problemlage zu erfassen. Im nächsten Schritt werde ich mit Ihnen klären, welche Regeln Sie und ich brauchen, damit wir zusammen erfolgreich arbeiten können. Diese Regeln werden in einen Mediationsvertrag aufgenommen. Danach werden wir uns darauf einigen, welche Themen in welcher Reihenfolge behandelt werden sollen. Dann beginnen wir mit dem ersten Thema.
Als erstes werden alle Informationen gesammelt, die für die Beurteilung dieses Themas von Bedeutung sind. Dann versuche ich als ersten Schritt zur Annäherung an die Problemlösung, die Anliegen, die jeder Beteiligte mit dem Thema verbindet, möglichst genau zu verstehen. Ich werde versuchen, herauszufinden, welche Bedürfnisse und Interessen hinter Ihren jeweiligen Standpunkten stehen. Dabei werden Sie wahrscheinlich feststellen, dass Ihnen Ihr eigener Standpunkt und Ihre Interessen klarer werden, aber auch der Standpunkt und die Interessen der anderen Beteiligten. So nähern wir uns einem besseren gegenseitigen Verständnis.
Wenn alle Standpunkte, Bedürfnisse und Interessen geklärt und verstanden sind, dient ein Brainstorming dazu, gemeinsam alle denkbaren Lösungen aufzulisten. Dann werden die Optionen herausgefunden, die den Interessen aller am ehesten gerecht werden. Diese werden dann näher auf ihre Brauchbarkeit untersucht, bis sich die beste Lösung herausschält. So wird mit allen Themen der Reihe nach verfahren.
Ich werde Sie darüber aufklären, welche Lösung die Gesetze für Ihre Situation vorsehen. So können Sie bewusst entscheiden, ob und wie weit Sie davon abweichen wollen.
Wenn für alle strittigen Themen Lösungen gefunden wurden, wird das Ergebnis der Mediation in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Nun können Sie bei Ihrem Anwalt oder bei Ihnen nahestehenden Personen externen Rat einholen. Danach wird die Abschlussvereinbarung unterzeichnet.
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