Die Mediatoren werden darauf achten, dass Sie keine übereilten Entscheidungen treffen und sich erst mit externen Beratern zusammensetzen, bevor Sie eine Abschlussvereinbarung unterschreiben. Sie werden darauf dringen, dass Sie den Entwurf der Vereinbarung erst von Ihrem Rechtsanwalt prüfen lassen. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation“ verlangt ausdrücklich von den Mediatoren, dass sie darauf strikt achten. Für die Mediationsvereinbarung gilt das gleiche wie für alle weitreichenden Verträge: Unterschreiben sie erst, wenn darüber geschlafen haben und sich ganz sicher sind!
Sie können sich auch während des gesamten Vermittlungsverfahrens durch Ihren Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn alle Beteiligten es wünschen, können die Rechtsanwälte auch an den Mediationssitzungen teilnehmen. Dies ist in den USA bei schwierigen Gegenständen durchaus üblich. Ich selbst empfinde es als entlastend und die Mediation erleichternd, wenn die Rechtsanwälte der Beteiligten an den Sitzungen teilnehmen. In Deutschland ist dies aber vor allem in Familienmediationen noch nicht üblich.
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