Wer kennt das nicht: Geschwister reden nicht mehr miteinander, weil sie in Erbstreitigkeiten verstrickt sind. Ein Erbe fühlt sich durch das Testament benachteiligt. Er überlegt, es anzufechten oder den Pflichtteil geltend zu machen. Das kann in lebenslangen Feindschaften enden. Manchmal verzichtet ein Erbe auf die Geltendmachung seiner Rechte aus Angst vor den Familienstreitigkeiten. Oft wird auch die Erbauseinandersetzung nicht angepackt. Die Unzufriedenheit rumort aber weiter.
Das muss nicht sein, denn es gibt ein Verfahren, diese Dinge zu klären und zu lösen, ohne dass die verwandtschaftlichen Beziehungen in die Brüche gehen:
Die Mediation in Erbschaftssachen.
Dieses Verfahren ist wesentlich schneller und billiger ist als jeder Gerichtsprozess. Wie funktioniert es?
Die Erben beauftragen einen Rechtsanwalt, der gleichzeitig Mediator ist. Dieser verfügt sowohl über die nötigen Rechtskenntnisse und als auch über die Fähigkeiten zur erfolgreichen Verhandlungs- und Gesprächsführung. Selbst wenn die Emotionen zwischen den Beteiligten hoch gehen, kann so gelingen mit den Beteiligten eine Lösung des Konflikts zu erarbeiten.
Zu Beginn werden die Regeln des Verfahrens ausgehandelt, z. B. Sachlichkeit, Vertraulichkeit, Offenlegung aller nötigen Informationen. Dann geht es darum, die Sichtweise aller Beteiligten zu erkennen und zu verstehen, also ihre jeweiligen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche. Ist dies erreicht, kann ein Vertrag ausgehandelt werden, der allen Beteiligten gerecht wird. Wenn es rechtlich notwendig ist, wird dieser Vertrag notariell beurkundet.
Gelingt dies, ist eine Basis dafür geschaffen, dass sich die Betroffenen in Zukunft wieder in Anstand und Würde begegnen können.